Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Tübingen –

Kündigung, Abfindung & Arbeitsvertrag

Strategische Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte

Im Arbeitsrecht entscheiden Strategie, Fristen und die richtige Kommunikation mit der Gegenseite über das Ergebnis. In unserer auf Arbeitsrecht fokussierten Praxis in Tübingen unterstützen wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen, Vertragsgestaltung und betrieblichen Konflikten. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Tübingen und Reutlingen entwickle ich für jeden Fall eine klare, wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise – von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht Reutlingen oder Stuttgart.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung im Arbeitsrecht

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Schnell zum Ergebnis – so arbeiten wir im Arbeitsrecht

  1. Sachverhalt schildern
  2. Ersteinschätzung & Strategie
  3. Umsetzung & Verhandlung/Prozess
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Unsere Leistungen für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Typische Fälle – was wir konkret für Sie tun

Kündigungsschutzklage in Reutlingen (2025): Wiedereinstellung nach unrechtmäßiger Kündigung
Ein Arbeitnehmer wurde nach einer betriebsbedingten Kündigung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht vertreten. Das Gericht stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest – der Mandant konnte seine Stelle behalten und erhielt zudem eine Nachzahlung offener Gehälter.

Aufhebungsvertrag in Tübingen (2025): Abfindung erhöht & Sperrzeit vermieden
Eine Arbeitnehmerin erhielt zunächst ein ungünstiges Aufhebungsangebot. Nach anwaltlicher Prüfung und Nachverhandlung konnten die Abfindung deutlich erhöht und eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vollständig vermieden werden.

Arbeitsverträge für Arbeitgeber in Tübingen (2025): Rechtssichere Befristung & Bonusklauseln
Für ein mittelständisches Unternehmen wurden neue Arbeitsverträge erstellt, die rechtssichere Befristungs- und Bonusregelungen enthalten. Damit wurden künftige Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten und Sonderzahlungen wirksam verhindert.

Arbeitgeberfall in Reutlingen (2025): Abmahnung & Beendigung rechtssicher ohne Klage
Ein Arbeitgeber wurde bei der Abmahnung und anschließenden Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten. Durch eine präzise Vorbereitung und Dokumentation konnte die Trennung reibungslos und ohne nachfolgendes Klageverfahren umgesetzt werden.

Häufige Fragen- FAQ

  • 1. Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?

    Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Wer diese Frist versäumt, kann die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechten – schnelles Handeln ist daher entscheidend.

  • 2. Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

    Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG oder aufgrund eines Sozialplans. In der Praxis wird die Abfindung jedoch häufig im Rahmen von Verhandlungen oder Vergleichsabschlüssen erzielt – meist zwischen 0,5 und 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

  • 3. Droht beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

    Ja, wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschrieben wird, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Eine anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung hilft, Sperrzeiten zu vermeiden und bessere Konditionen auszuhandeln.

  • 4. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber bei einer Kündigung?

    Arbeitgeber müssen formelle Anforderungen (z. B. Schriftform, Originalunterschrift, korrekte Fristen) einhalten und bei Betrieben über zehn Mitarbeitern das Kündigungsschutzgesetz beachten. Fehler führen schnell zur Unwirksamkeit der Kündigung – rechtliche Beratung schafft Sicherheit.

  • 5. Was kostet eine arbeitsrechtliche Erstberatung?

    Bei HZC Rechtsanwälte bieten wir eine Erstberatung zum Festpreis von 190,00 € zzgl. MwSt. an. Die weiteren Kosten richten sich nach dem konkreten Aufwand oder dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

  • 6. Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab?

    Zunächst erfolgt eine Gütverhandlung, bei der das Gericht auf eine Einigung hinarbeitet. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil. Häufig enden Verfahren bereits in der ersten Instanz durch einen Vergleich.

  • 7. Kann ich als Arbeitnehmer meine Personalakte einsehen?

    Ja, gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG haben Arbeitnehmer das Recht, jederzeit Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen und Kopien zu verlangen. Ungerechtfertigte Abmahnungen oder fehlerhafte Einträge können entfernt oder berichtigt werden.

  • 8. Wann ist eine Befristung im Arbeitsvertrag zulässig?

    Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Befristung ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren erlaubt. Eine längere oder wiederholte Befristung ist nur mit sachlichem Grund (z. B. Projektarbeit, Elternzeitvertretung) wirksam. Es gibt jedoch im Einzelfall zu prüfende Ausnahmen. 

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