Mitbestimmung & Arbeitgebermaßnahmen
Rechtssichere Unterstützung für Betriebsräte in Tübingen
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bilden das Kernstück seiner Tätigkeit. Gerade bei Arbeitszeitmodellen, technischen Einrichtungen, Urlaubsregelungen oder Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Beteiligung des Betriebsrats zwingend erforderlich.
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in
Tübingen unterstützen wir Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte konsequent und rechtssicher wahrzunehmen – sowohl beratend als auch in Konfliktsituationen.
Rechtsanwalt Florian Häberle
Spezialisiert auf die Beratung im Arbeitsrecht
Warum Mitbestimmung für Betriebsräte so bedeutsam ist
Viele Arbeitgeber führen Maßnahmen ein, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben. Ohne die rechtzeitige und korrekte Beteiligung des Betriebsrats sind solche Maßnahmen häufig unwirksam.
Wir beraten Betriebsräte, identifizieren mitbestimmungspflichtige Vorgänge frühzeitig und sorgen dafür, dass Beteiligungsrechte wirksam und strategisch genutzt werden.
Unsere Leistungen im Bereich Mitbestimmung
• Arbeitszeitmodelle und Schichtsysteme
Wir prüfen Arbeitszeitregelungen, Schichtmodelle, Rufbereitschaft, Überstundenregelungen und flexible Arbeitszeitkonten auf Mitbestimmungspflicht.
• Technische Überwachung und IT-Systeme
Wir analysieren neue technische Einrichtungen (z. B. Software, Apps, Zeiterfassung, Videoüberwachung) und verhandeln über rechtssichere Einsatzbedingungen.
• Urlaubsgrundsätze und Abwesenheitsregelungen
Wir unterstützen bei der Ausgestaltung von Urlaubsgrundsätzen, Vertretungsregelungen und betrieblichen Abwesenheitsprozessen.
• Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir beraten bei Gefährdungsbeurteilungen, ergonomischen Maßnahmen, psychischer Belastung, BEM-Verfahren und Präventionskonzepten.
• Strategie & Konfliktbegleitung
Wir begleiten Betriebsräte taktisch in Verhandlungen und unterstützen in Streitfällen bis hin zur Einigungsstelle.
Typische Fragestellungen, die wir klären
• „Muss der Arbeitgeber uns vor Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems beteiligen?“
• „Wann liegt eine technische Einrichtung mit Überwachungscharakter vor?“
• „Welche Rechte haben wir bei der Planung von Schichtsystemen?“
• „Wie können wir den Gesundheitsschutz wirksam durchsetzen?“
• „Wann ist eine Maßnahme ohne Zustimmung unwirksam?“
Wir geben klare und rechtlich belastbare Antworten – und begleiten die Umsetzung.
Ihr Vorteil als Betriebsrat in Tübingen
Als in Tübingen ansässige Kanzlei kennen wir die Strukturen regionaler Arbeitgeber – von Kliniken und Forschungseinrichtungen über Hochschulbetriebe bis hin zu mittelständischen Unternehmen.
Unsere Beratung ist juristisch präzise, lokal verankert und unmittelbar im betrieblichen Alltag umsetzbar.
Kostenübernahme nach § 40 BetrVG
Die Beratung des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen gehört zur notwendigen Aufgabenerfüllung. Die Kosten trägt regelmäßig der Arbeitgeber. Wir unterstützen bei Beschlussfassung und Kommunikation.
Unser Beratungsstil
• klare, strukturierte Handlungsempfehlungen
• juristisch präzise Bewertung sämtlicher Arbeitgebermaßnahmen
• schnelle Reaktionszeiten bei eilbedürftigen Vorgängen
• strategische Begleitung in Verhandlungen und Konflikten
• feste Ansprechpartner und transparente Abläufe
Alle Leistungen für Betriebsräte im Überblick
Einen vollständigen Überblick über sämtliche arbeitsrechtlichen Leistungen für Betriebsräte in Tübingen finden Sie auf unserer
zentralen Übersichtsseite.
Dort sind alle Themenbereiche strukturiert dargestellt und Sie gelangen direkt zu weiterführenden Informationen.
Kontakt
Sie möchten eine Arbeitgebermaßnahme prüfen lassen oder benötigen Unterstützung bei mitbestimmungspflichtigen Themen?
Wir beraten Betriebsräte in
Tübingen,
Reutlingen,
Rottenburg und der gesamten Region zuverlässig und rechtssicher.
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