Personelle Maßnahmen – Beratung nach §§ 99–102 BetrVG

Spezialisierte arbeitsrechtliche Unterstützung für Betriebsräte in Tübingen

Personelle Einzelmaßnahmen gehören zu den sensibelsten Aufgaben eines Betriebsrats. Ob Einstellung, Versetzung, Umgruppierung oder Kündigung – hier entscheidet sich, ob Beteiligungsrechte konsequent wahrgenommen werden und ob der Betriebsrat seine Position im Unternehmen wirksam durchsetzen kann.
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in
Tübingen unterstützen wir Betriebsräte bei allen Fragen rund um personelle Maßnahmen, von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur strategischen Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung im Arbeitsrecht

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Warum die Beteiligung des Betriebsrats so entscheidend ist

Arbeitgeber treffen Personalentscheidungen oft zügig – jedoch stets unter Beachtung der zwingenden Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Fehler im Verfahren führen nicht selten zur Unwirksamkeit von Maßnahmen, zu Verzögerungen oder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir sorgen dafür, dass der Betriebsrat seine Rechte nach §§ 99–102 BetrVG rechtssicher, nachvollziehbar und effektiv ausübt.

Unsere Leistungen bei personellen Maßnahmen

• Einstellungen – Prüfkompetenz und rechtliche Bewertung

Wir prüfen die Eignung des Bewerbers, vergleichen Anforderungsprofile, bewerten rechtliche Bedenken und entwickeln tragfähige Widerspruchsbegründungen.

• Versetzungen – Schutz vor Benachteiligungen und Fehlentscheidungen

Wir analysieren die Auswirkungen der Versetzung, prüfen die Zumutbarkeit und begleiten die taktische Positionierung gegenüber dem Arbeitgeber.

• Umgruppierungen – korrekte Eingruppierung sicherstellen

Wir prüfen tarifliche und betriebliche Vergütungsstrukturen, bewerten Bewertungsmerkmale und unterstützen bei strittigen Einstufungen.

• Kündigungen – Beratung nach § 102 BetrVG

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung, unterstützen bei der Erstellung einer fundierten Stellungnahme und begleiten das Verfahren, um Positionen klar und rechtlich belastbar zu vertreten.

• Strategische Begleitung des gesamten Beteiligungsverfahrens

Wir stellen sicher, dass Fristen eingehalten, Entwürfe rechtssicher formuliert und Beteiligungsrechte umfassend wahrgenommen werden.

Häufige Fragen, die Betriebsräte uns stellen

• „Darf der Arbeitgeber die Einstellung trotz unseres Widerspruchs durchführen?“
• „Wie formuliere ich einen rechtssicheren Widerspruch?“
• „Wann liegt eine Versetzung vor?“
• „Wie erkenne ich eine fehlerhafte Eingruppierung?“
• „Welche Rechte hat der Betriebsrat bei einer Kündigung?“

Wir beantworten diese Fragen nicht nur rechtlich präzise, sondern auch praxisnah und taktisch sinnvoll.

Ihr Vorteil als Betriebsrat in Tübingen

Als regional ansässige Kanzlei kennen wir die Strukturen in Tübingen, Reutlingen, Rottenburg und der Region Neckar-Alb: Kliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulbetriebe, Mittelstand und Start-Ups.
Wir gestalten unsere Beratung so, dass sie unmittelbar im betrieblichen Alltag umsetzbar ist.

Kostenübernahme nach § 40 BetrVG

Die Beratung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen ist notwendig zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung. Die Kosten trägt daher regelmäßig der Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei Beschlussfassung und Kommunikation.

Unser Beratungsstil

• klare, juristisch fundierte Empfehlungen
• präzise Formulierungen für Stellungnahmen nach §§ 99–102 BetrVG
• schnelle Verfügbarkeit bei kurzfristigen Maßnahmen
• strukturiertes Vorgehen und feste Ansprechpartner

Unser Ziel ist, den Betriebsrat rechtlich zu stärken und seine Position gegenüber dem Arbeitgeber konsequent abzusichern.

Alle Leistungen für Betriebsräte im Überblick

Einen vollständigen Überblick über sämtliche arbeitsrechtlichen Leistungen für Betriebsräte in Tübingen finden Sie auf unserer zentralen Übersichtsseite.

Dort sind alle Themenbereiche gebündelt dargestellt und Sie gelangen direkt zu weiterführenden Informationen.

Kontakt

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Tübingen, Reutlingen und der gesamten Region zuverlässig und rechtssicher.

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