Kündigung & Kündigungsschutz –

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Tübingen

Schnelle Ersteinschätzung – Fristen wahren, Abfindungschancen prüfen, Kündigungsschutzklage vorbereiten

Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer meist ein Schock – unabhängig davon, ob sie betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt ausgesprochen wird. Gleichzeitig laufen ab Zugang der Kündigung strenge Fristen: In der Regel muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Tübingen & Reutlingen prüfe ich für Sie, ob die Kündigung formell und materiell rechtmäßig ist, ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht und welche Chancen auf eine Abfindung bestehen. Ich begleite Sie von der ersten Einschätzung über die außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber bis hin zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess – klar strukturiert, transparent in den Kosten und mit dem Ziel, für Sie das wirtschaftlich und persönlich beste Ergebnis zu erreichen.

Rechtsanwalt Florian Häberle

Spezialisiert auf die Beratung im Arbeitsrecht

Kontaktieren Sie mich unverbindlich

Wichtige Frist: Nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft ist.

Wie ich Ihnen nach einer Kündigung helfe

Eine Kündigung wirft viele Fragen auf. Ich sorge dafür, dass Sie innerhalb kürzester Zeit Rechtssicherheit erhalten.

Schnelle Ersteinschätzung (24h)

Ich prüfe die Kündigung auf formelle Fehler, Fristversäumnisse des Arbeitgebers und mögliche Unwirksamkeitsgründe.

Abfindung und Verhandlung

Viele Kündigungen enden mit einem Abfindungsvergleich. Ich ermittle realistische Abfindungsspannen und führe für Sie alle Verhandlungen.

Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Ich setze Ihre Rechte professionell durch – mit klarer Strategie, fundierter Argumentation und Erfahrung aus arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Weiterbeschäftigungs- & Zahlungsansprüche

Ich prüfe Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungen, Arbeitszeugnisse, Freistellungen und tarifrechtliche Besonderheiten.

Arten der Kündigung – und wie ich Sie jeweils unterstütze

Betriebsbedingte Kündigung

Ich prüfe Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, Betriebsratseinbindung sowie Vergleichspotenzial.

Verhaltensbedingte Kündigung

Ich analysiere Abmahnungen, Pflichtvorwürfe und Verhältnismäßigkeit. Viele solcher Kündigungen sind angreifbar.

Personenbedingte Kündigung

Besonders im Krankheitsfall bestehen hohe Anforderungen an den Arbeitgeber. Ich prüfe BEM, Prognoseentscheidungen und Zumutbarkeit.

Fristlose / außerordentliche Kündigung

Ich untersuche die Tatbestandsvoraussetzungen, Fristen, Beweise und mögliche Alternativen zur sofortigen Beendigung.

Änderungskündigung

Ich bewerte den neuen Vertragsinhalt, Ihre Annahmeoptionen und die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Überprüfung.

Sie haben eine betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Kündigung erhalten? Senden Sie uns Ihre Unterlagen – wir prüfen umgehend Ihre Erfolgsaussichten.

Warum Mandanten aus Tübingen & Reutlingen sich für unsere Kanzlei entscheiden

Spezialisiert auf Kündigungen & Kündigungsschutz

Ich konzentriere mich auf die rechtliche Bewertung von Kündigungen und vertrete Arbeitnehmer konsequent gegenüber Arbeitgebern, Personalabteilungen und deren Rechtsanwälten.

Schnelles Handeln – volle Transparenz

Sie erhalten eine klare Einschätzung, feste Fristen und verständliche Handlungsempfehlungen.

Regionale Erreichbarkeit

Ich betreue Mandanten in Tübingen, Reutlingen, Rottenburg, Mössingen und der gesamten Region Neckar-Alb – flexibel online oder vor Ort.

Klare Kostenstruktur

Auf Wunsch Festpreise, Kostentransparenz, Hinweise zu Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe.

Sie möchten eine verlässliche Einschätzung zu Ihren Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung? Schicken Sie uns Ihre Kündigung jetzt zur unverbindlichen Ersteinschätzung.

Wann Sie unbedingt handeln müssen – Fristen & Risiken

Die wichtigste Frist lautet: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Ohne Klage gilt die Kündigung selbst dann als wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig ist.

Auch wichtig:

  • Fristwahrung bei fristloser Kündigung
  • Anspruchssicherung (Lohn, Urlaub, Überstunden)
  • Meldung bei der Arbeitsagentur
  • Sicherung einer guten Abfindungsposition

Je früher Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen.

Ablauf der Zusammenarbeit

1. Kontakt & Dokumentenprüfung

Sie schicken uns Ihre Unterlagen unkompliziert digital.

2. Bewertung & Strategieplanung

Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine klare Empfehlung, ob sich eine Klage oder Vergleichsverhandlung lohnt.

3. Verhandlung mit Arbeitgeber oder Klageeinreichung

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Arbeitgeber und Gericht.

4. Abschluss: Abfindung, Weiterbeschäftigung oder neuer Vergleich

Wir optimieren das Ergebnis für Sie.

Was Mandanten zur Zusammenarbeit sagen


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ „Sehr empfehlenswert bei Kündigungen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten“
Mandanten aus Tübingen, Reutlingen und der Region Neckar-Alb vertrauen auf unsere Unterstützung bei Kündigungsschutzverfahren und Vergleichsverhandlungen.


  • „Herr Häberle hat meine Kündigung verständlich erklärt und mir schnell die Angst vor Fristen genommen.“
    – Agnes K., Arbeitnehmerin aus Tübingen


  • "Super Betreuung. Alles verständlich erklärt und ich wusste immer, wie es weitergeht. Vielen Dank!“
    – Marius H., Arbeitnehmer aus Reutlingen


  • „Herr Häberle hat innerhalb weniger Tage meine Kündigungsschutzklage aufgesetzt, am Ende konnten wir einen guten Vergleich erzielen.“
    – Alexander W., Angestellter aus der Region


Regelmä
ßig vertrete ich Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg – von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlung und zum Vergleich.

Häufige Fragen

  • Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

    Oft schon bei kleinsten formellen Fehlern oder bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen. In über 70 % der Fälle erzielen Arbeitnehmer bessere Ergebnisse durch eine Klage.

  • Wie hoch ist eine typische Abfindung?

    Üblich ist der Faktor 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Fall können jedoch deutlich höhere Werte erzielt werden..

  • Was kostet die anwaltliche Vertretung?

    Ich arbeite transparent nach RVG oder auf Wunsch mit Festpreis. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten.

  • Kann ich trotz Kündigung weiterarbeiten?

    Unter Umständen ja – insbesondere bei unwirksamer Kündigung oder wenn ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht.

  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt nach einer Kündigung?

    Grundsätzlich können Sie auch ohne anwaltliche Unterstützung reagieren. In der Praxis ist das jedoch riskant, weil die Wirksamkeit einer Kündigung von zahlreichen formellen und materiellen Voraussetzungen abhängt. Schon kleine Fehler können einen Prozess entscheiden oder dazu führen, dass Abfindungen verschenkt werden. Ob sich eine Klage oder ein Vergleich lohnt, lässt sich zuverlässig nur nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Wir bieten dafür eine kurze Ersteinschätzung an – senden Sie uns Ihre Kündigung gerne unverbindlich zu.

  • Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

    Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt genau drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich angreifbar wäre. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung möglich. Lassen Sie Ihre Kündigung daher frühzeitig prüfen. Wir geben Ihnen kurzfristig Rückmeldung, ob Handlungsbedarf besteht und welche Schritte sich anbieten.

  • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung – übernehmen die die Kosten?

    Die meisten Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten. Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage, klären die Kostenübernahme und informieren Sie transparent über eventuelle Selbstbeteiligungen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Laden Sie Ihre Kündigung einfach hoch – wir prüfen die Erfolgsaussichten und klären parallel die Deckung mit Ihrer Versicherung.

Kontaktieren Sie mich jetzt – schnelle Hilfe bei Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt jede Stunde.
Ich verschaffe Ihnen Klarheit, sichere Ihre Rechte und setze eine bestmögliche Lösung durch.

Jetzt Kontakt aufnehmen – schnell, digital und unverbindlich.

Weitere Informationen für Arbeitnehmer

Für eine umfassende Darstellung aller zentralen arbeitsrechtlichen Themen – von Kündigung und Abmahnung bis hin zu Vergütung, Arbeitszeit und Vertragsfragen – finden Sie auf unserer Übersichtsseite für Arbeitnehmer eine vollständige und klar strukturierte Zusammenstellung. Dort erhalten Sie einen vertieften Überblick und weiterführende Hinweise zu allen relevanten Bereichen.