Krankheiten & Fehlzeitenmanagement – Rechtssichere Lösungen für Arbeitgeber in Tübingen & Reutlingen
Arbeitsunfähigkeit, Fehlzeiten und BEM rechtssicher steuern – effizient, klar und konfliktfrei
Krankheitsbedingte Fehlzeiten gehören zu den sensibelsten Bereichen des Arbeitsrechts. Für Arbeitgeber entstehen hier erhebliche organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen: Arbeitsausfall, Dokumentationspflichten, Fragen der Lohnfortzahlung, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und die korrekte Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Ich unterstütze Arbeitgeber dabei, alle Prozesse rund um Erkrankungen und Fehlzeiten rechtssicher, transparent und effizient zu gestalten – von der ersten Krankmeldung bis zu komplexen BEM- und Kündigungssituationen.
Rechtsanwalt Florian Häberle
Spezialisiert auf die Beratung im Arbeitsrecht
Warum professionelles Fehlzeitenmanagement für Arbeitgeber unverzichtbar ist
Fehler im Umgang mit Krankmeldungen, im BEM oder im Umgang mit Langzeiterkrankten führen regelmäßig zu:
– unwirksamen Kündigungen
– hohen Entgeltfortzahlungskosten
– Konflikten mit Mitarbeitern und Betriebsrat
– Datenschutzproblemen
– Nachweisschwierigkeiten im Prozess
– Gerichtsverfahren mit erheblichen Folgekosten
Ein rechtssicheres, strukturiertes Fehlzeitenmanagement schafft Klarheit, reduziert Risiken und stärkt die betrieblichen Abläufe spürbar.
Leistungen für Arbeitgeber – Krankheiten & Fehlzeitenmanagement
1. Rechtssichere Steuerung von Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeit
Ich berate und begleite Arbeitgeber bei:
– ordnungsgemäßem Umgang mit AU-Mitteilungen
– Fragen der Entgeltfortzahlung
– Überprüfung der AU-Bescheinigung (Zweifel, Krankenkasse, MDK)
– Vorgehen bei wiederholten Kurzzeiterkrankungen
– Umgang mit Attesten, Fristen und Dokumentation
Ziel ist ein klar strukturierter, rechtssicherer Prozess.
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ich begleite Sie von Anfang bis Ende:
– rechtssichere Einladung
– Durchführung des BEM-Gesprächs
– Protokollierung und Dokumentation
– Abstimmung mit Betriebsrat
– Formulierung von Maßnahmen, Anpassungen, stufenweiser Wiedereingliederung
– Prüfung, wann ein BEM wirksam abgeschlossen ist
Ein korrekt durchgeführtes BEM ist entscheidend, um arbeitsrechtliche Maßnahmen rechtlich abzusichern.
3. Beratung bei Langzeiterkrankungen & krankheitsbedingten Kündigungen
Ich prüfe und gestalte:
– negative Gesundheitsprognosen
– Interessenabwägung
– leidensgerechte Beschäftigung
– Umsetzungsmöglichkeiten
– Vorbereitung und Durchführung krankheitsbedingter Kündigungen
– Prozessrisiken und arbeitsgerichtliche Durchsetzbarkeit
Hierbei erhält der Arbeitgeber eine klare, realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
4. Arbeitszeit, Schonarbeit und Wiedereingliederung
Beratung zur Umsetzung von:
– stufenweiser Wiedereingliederung
– zumutbaren Beschäftigungsmöglichkeiten
– leidensgerechter Anpassung von Arbeitszeit und Tätigkeiten
– Dokumentation gegenüber Mitarbeitern und Ärzten
5. Umgang mit häufigen Fehlzeiten & Verdachtsmomenten
Ich entwickle für Arbeitgeber klare Vorgehensweisen bei:
– wiederholten AU-Bescheinigungen
– auffälligen Fehlzeitmustern
– Konflikten oder Kommunikationsproblemen
– Zweifeln an AU-Bescheinigungen
– internen Organisationsproblemen gegen Absentismus
Typische Fälle aus meiner Beratungspraxis
• Mehrfacherkrankungen eines Mitarbeiters mit erheblichem Arbeitsausfall
• Streit über Entgeltfortzahlung und Pflichtverletzungen
• Konflikte mit Betriebsrat wegen geplanter Maßnahmen
• Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung inkl. Prozessrisikobewertung
• Erstellung und Durchführung eines vollständigen BEM-Prozesses
• Prüfung, ob und wann ein Mitarbeiter leidensgerecht eingesetzt werden kann
• Kontrolle der Rechtmäßigkeit ärztlicher Atteste
• organisatorische Erarbeitung eines unternehmensweiten Fehlzeitenkonzeptes
Ihr Vorteil als Arbeitgeber: Klarheit, Sicherheit, belastbare Entscheidungen
Sie erhalten:
– eine vollständig rechtssichere Struktur für AU, BEM und Fehlzeiten
– klare Handlungsempfehlungen für schwierige Einzelfälle
– taktische Unterstützung im Umgang mit Mitarbeitern und Betriebsrat
– realistische Einschätzungen für Kündigungen und Prozessrisiken
– nachvollziehbare Dokumentation, die gerichtsfest ist
– schnelle, effiziente Kommunikation und digitale Zusammenarbeit
Regionale Stärke für Arbeitgeber in Tübingen und Reutlingen
Ich berate Unternehmen, Arbeitgeber und Führungskräfte aus der Region Tübingen/Reutlingen dabei, krankheitsbedingte Prozesse klar zu strukturieren und rechtssicher zu steuern. Beratung erfolgt digital, telefonisch oder auf Wunsch vor Ort.
Mandanten schätzen insbesondere die schnelle Erreichbarkeit und meine Fähigkeit, komplexe Situationen rechtlich sauber und zugleich pragmatisch zu lösen.
FAQ – Fehlzeiten, Krankheit & BEM
Wann muss ein BEM durchgeführt werden?
Immer, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war – unabhängig vom Krankheitsgrund.
Muss der Arbeitnehmer am BEM teilnehmen?
Nein – aber die ordnungsgemäße Einladung und Dokumentation ist zwingend notwendig, um spätere Maßnahmen rechtlich abzusichern.
Kann ich bei auffälligen Krankmeldungen etwas unternehmen?
Ja. Bei berechtigten Zweifeln können Sie Krankenkasse und MDK einschalten; zugleich bestehen Möglichkeiten zur internen Klärung und Dokumentation.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Nur wenn eine negative Prognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine sorgfältige Interessenabwägung vorliegen – und alle Alternativen geprüft wurden.
Jetzt professionelle Unterstützung anfragen – rechtssicher und effizient
Ob BEM, Langzeiterkrankung, wiederholte Kurzzeiterkrankungen oder konfliktbehaftete Einzelfälle: Ich unterstütze Arbeitgeber bei allen Fragen rund um Krankheit und Fehlzeiten.
Weitere Informationen für Arbeitgeber
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